16. Februar 2010:
Umsetzung einer EU-Verbraucherschutz-Richtlinie in England: Ereignisprognosen müssen als reine Unterhaltung gekennzeichnet werden
... was sie ja im Allgemeinen auch sind! :-)
Wie die Internet-Tagesschau vom 17.2.2010 meldet, verschärft Großbritannien die Gesetze, nachdem der Verbraucherschutz durch eine neue EU-Richtlinie gestärkt worden ist. Ab sofort unterliegen Dienstleister, die Lebenshilfe auf der Basis von Übernatürlichem anbieten einer Art "Kennzeichnungspflicht". Sie werden zwar nicht - wie Tabakhändler - dazu gezwungen, auf mögliche letale Folgen ihrer Tätigkeit hinzuweisen; auch müssen sie nicht erwähnen, dass gesundheitliche Schäden auftreten könnten, aber sie werden unter Androhung empfindlicher Geldstrafen dazu angehalten, ihren Klienten mitzuteilen, dass diese sich ins Unterhaltungsgewerbe begeben, wenn sie eine Zukunftsschau wünschen oder ihre Lieben im Jenseits sprechen möchten. Der Gesetzgeber überlässt dabei den Praktizierenden, welchem Genre sie ihre Lebenshilfe zurechnen wollen.
Das Ganze hat einen durchaus sehr ernsten Hintergrund: Siehe EU-Aufklärungspflicht für deutsche Astrologinnen und Astrologen
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