25. April 2003:
Lebenshilfe Astrologie - Berufliche Anforderungen an den Astrologen
Hearing in Heidelberg mit Vertretern des öffentlichen Lebens
Heidelberg (Niehenke) - Zum vierten Mal in Folge fand am 25. April 2003 im Queens Hotel in Heidelberg ein Hearing mit Vertretern des öffentlichen Lebens statt. Wie beim ersten Hearing, dieser Art im Mai 2000, bei dem Bürgermeister Thomas Schaller einige Grußworte an die Gäste gerichtet hatte, begrüßte in diesem Jahr sein Nachfolger im Amt, der Bürgermeister für Umwelt und Energie (zuständig auch für die Gesundheitspolitik in der Stadt), Dr. Eckhart Würzner, die Teilnehmer am Hearing.
Der derzeitige Vorsitzende des Deutschen Astrologen-Verbandes, Dipl.-Psych. Detlef Hover, machte in seinem Eröffnungsvortrag deutlich, dass Astrologie auch heute noch von der breiten Öffentlichkeit anders wahrgenommen wird, als Astrologen ihr Fach selbst sehen. Noch immer dominiert in der öffentlichen Wahrnehmung die Vorstellung von "Voraussagen", wenn Menschen an Astrologie denken. Astrologen selbst jedoch sehen zum weit überwiegenden Teil in der Astrologie eine Möglichkeit, das Wesen eines Menschen zu verstehen, nicht aber, seine Zukunft vorauszusagen.
Im Anschluss an Detlef Hover hielt Prof. Harald Herrmann von der Universität Nürnberg, der im Jahre 2001 im Auftrag des Deutschen Astrologen-Verbandes ein Rechtsgutachten "Die Astrologie als freier Beruf" erstellt hatte, einen Vortrag zu Fragen des europäischen Berufsrechts. Prof. Herrmann gelingt es in einer unvergleichlichen Weise, den trockenen Stoff juristischer Argumentation, dank eines feinsinnigen nordischen Humors und eines sympathischen Understatements, unterhaltsam darzustellen.
Nach der Kaffeepause schilderte Horst Willems, Geschäftsführer des Berufsverbandes deutscher Yogalehrer die beeindruckende Erfolgsgeschichte der Anerkennung seines Berufsstandes. Unter der Überschrift "Wie aus einzelnen Originalen ein anerkannter Beruf wurde" analysierte er die speziellen Umstände und Methoden, die diesen Erfolg möglich machten.
Schließlich stellte Marion Röbkes in einem Kurzvortrag noch das Lebensbewältigungshilfegesetz vor. Im Netz finden Sie dazu ein Gutachten eines Juristen zu diesem Gesetzesvorhaben sowie folgende Gedanken zum Lebensbewältigungshilfegesetz von Jutta Gruber, Berlin, aus dem Jahre 1998, als das Gesetz zum ersten Mal eingebracht wurde. Das Gutachten scheint von einer den Scientologen nahestehenden Organisation in Auftrag gegeben worden zu sein (siehe Recherchen zur Scientology-Sekte von Ingo Heinemann), was natürlich nicht automatisch heißen muss, dass die Argumente des Anwalts schlecht wären, doch würde man sich, ginge es nur um die Scientologen, ein solches Gesetz ja geradezu wünschen. Vorsorglich möchte ich hiermit deutlich machen, dass ich mich von den Praktiken der Scientologen, auf die es dieses Gesetz ja eigentlich "abgesehen" hat, deutlich distanziere (und selbstverständlich hat auch die Referentin, Marion Röbkes, mit diesem von mir hier angegebenen Link nichts zu tun). - Aber gerade, wenn man weiß, dass es sich um eine "lex scientology" handelt, ist man als ehrlich-meinender Berater besonders entrüstet, wenn hier von gedankenlosen Politikern "das Kind mit dem Bade" ausgeschüttet werden soll, vermutlich noch dazu einfach solchen Politikern, die das Christentum (das ja nun wahrlich keinen besonderen Schutz verdient und in allzu vielen Bereichen keine Spur besser ist als die von ihm arroganterweise 'Sekten' genannten Kokurrenten um die "Gunst der Ängstlichen") damit schützen wollen. Der Gesetzenentwurf kommt (Honni soit qui mal y pense) aus Bayern!
Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung des anschließenden Buffetts. Dort werden Kontakte geknüpft oder vertieft, Informationen ausgetauscht und Projekte angedacht.
10.05.2003 Niehenke
|